• Johannes Joppien schrieb am 15.04.2016 um 15:06 Uhr:

    Technisch gesehen ist dies natürlich möglich. Wir raten jedoch ausdrücklich davon ab. Eine Befragung sollte immer freiwillig und nicht verpflichtend sein. Diejenigen, die einen Papierfragebogen ausfüllen haben einen solchen „Zwang“ beispielsweise nicht. Eine Pflicht zur Beantwortung von Fragen kann dazu führen, dass falsche Antworten abgeben werden, wenn ein/e Befragte/r eine Frage partout nicht beantworten will/kann. Besonders demografische Fragen sind ein sensibles Thema. Wenn bei den Mitarbeitern eine unbegründete Angst entsteht, dass dadurch Rückschlüsse auf Ihre Person möglich wären, füllen Sie die letzte Seite – auf denen die demografischen Fragen i.d.R. erscheinen – vielleicht nicht mehr aus. Da jedoch alle Fragen beantwortet werden müssen, kann es passieren, dass der Fragebogen – der zuvor vollständig beantwortet wurde – nicht abgeschickt wird. Durch entsprechende Hinweise und Kommunikation kann man dagegen wirken, aber die Gefahr besteht trotzdem, dass somit Antworten verloren gehen und die Rücklaufquote sinkt.
    Sollte eine Pflicht zur Beantwortung dennoch gewünscht sein, empfehlen wir die Skala des Fragebogens unbedingt um folgende Antwortmöglichkeit zu erweitern: „Kann ich nicht beantworten.“

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