• Roland Hormel schrieb am 31.03.2016 um 15:18 Uhr:

    Es wurde ein Bericht für die Einheit „G2“ erstellt und ausgeliefert, da dort 5 von 7 Personen geantwortet haben. In Einheit „G1“ haben lediglich 2 von 5 Personen an der Mitarbeiterbefragung teilgenommen, womit die Anonymitätsgrenze von mindestens 5 Antworten nicht erreicht wurde und somit kein Bericht erstellt werden darf.
    Würde ein aggregierter Bericht für den Bereich „G“ erstellt werden, könnte man mit dem Bericht aus Einheit „G2“ die Differenz, d.h. die Antworten aus Einheit „G1“ errechnen, wo lediglich 2 Teilnehmer vorhanden sind. Die Anonymitätsgrenze würde verletzt werden, weshalb ein Bericht für den Bereich „G“ nicht erstellt werden darf.

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