1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Cubia AG und ihren Vertragspartnern, nachfolgend Kunden genannt. Die Cubia AG erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern, erweitern oder aufheben, sind nur gültig, wenn es sich um eine von uns schriftlich bestätigte Änderung handelt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.
2. Auftrag, Leistungen der Cubia AG
a) Die Leistungen der Cubia AG gegenüber dem Kunden werden üblicherweise in einem separaten Vertrag näher spezifiziert.
b) Die Cubia AG verpflichtet sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen
in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht geschuldet.
c) Ist die Cubia AG aufgrund von ihr selbst zu vertretenden Gründen nicht in der Lage diese vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist der Kunde berechtigt, eine Nachbesserungsfrist von mindestens 3 Wochen zu bestimmen.
d) Die Cubia AG kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden sachverständiger Dritter bedienen. Sollte es sich um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag handeln, ist der Einsatz von Dritten von der Genehmigung des Kunden abhängig. Unter die Genehmigung Dritter fallen keine Dienste, welche nicht als Verantwortlicher für die Verarbeitung von übermittelten Daten anzusehen sind, z.B. Telekommunikationsdienstleister.
3. Software, Internet-Dienstleistungen
a) Der Kunde ist für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Cubia Internet-Programme selbst verantwortlich.
b) Schulungen und Grundeinweisungen in die Cubia Internet-Programme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind, falls kostenpflichtig, getrennt zu vergüten.
c) Die Cubia AG behält alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an der dem Kunden im Internet bereitgestellten Software. Das Nutzungsrecht für den Kunden ist im Regelfall zeitlich begrenzt oder bezieht sich auf die Durchführung von einzelnen Projekten.
d) Stellt der Kunde eigene Inhalte (z.B. Fragebögen) in den Cubia Internet-Programmen zur Nutzung in eigenen Projekten bereit, bleiben diese Inhalte Eigentum des Kunden und dürfen von der Cubia AG nicht ohne Einwilligung des Kunden genutzt werden.
4. Datenschutz
a) Die Cubia AG hat einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt und hält die Regeln des gesetzlichen Datenschutzes ein. Alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die mit der Abwicklung eines Vertrages mit einem Kunden betraut sind, werden gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet.
b) Die Cubia AG sichert alle Daten eines Kundenprojektes regelmäßig auf elektronischen Datenträgern.
c) Die Löschung der Daten erfolgt wie vertraglich vereinbart, auf Weisung oder wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten und beauftragten Zwecks nicht mehr erforderlich ist. Dies betrifft keine Daten, welche unter die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen fallen. Hier gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde trägt für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm selbst in den Kundenprojekten eingebrachten und von der Cubia AG zur Verfügung gestellten Inhalte allein die Verantwortung.
b) Der Kunde verpflichtet sich, Auswertungen, die ihm im Rahmen der Leistungserbringung durch die Cubia AG zur Verfügung gestellt werden, nach den Richtlinien des gesetzlichen Datenschutzes zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass diese Auswertungen oder Teile derselben nur Dritten zugänglich gemacht werden, mit denen vorher eine vertragliche Vereinbarung darüber getroffen wurde.
c) Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangskennung und das Passwort der Zugänge zu den Cubia Programmen im Internet vor Dritten geschützt aufzubewahren. Wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein unberechtigter Dritter davon Kenntnis erlangt hat, sind die Passwörter unverzüglich zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen.
6. Haftung
a) Für etwaige Schäden haftet die Cubia AG für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls die Cubia AG oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Cubia AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
b) Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware, Störungen im Bereich der Internetverfügbarkeit oder der Datenübermittlung im Internet) gilt die unter lit. a) genannte Haftungsregelung. Die Cubia AG verpflichtet sich jedoch bei technischen Störungen die Fremdleistungen betreffen (z.B. Internet-Standleitungen) im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass diese Störungen unverzüglich behoben werden.
c) Bei Störungen oder Fehlern in der von der Cubia AG entwickelten oder/und zur Verfügung gestellten Software gilt die unter lit. a) genannte Haftungsregelung.
d) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Cubia AG auf solche typischen Gefahren begrenzt, die für die Cubia AG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung der Cubia AG wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Cubia AG, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Cubia AG unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.
8. Support
Die Cubia AG leistet bei ihren internetbasierten Dienstleistungen (Kundenprojekten) technische Unterstützung auf E-Mail- und Telefonbasis (Hotline). Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht der Cubia AG. Vielmehr ist dies eine freiwillige Serviceleistung der Cubia AG auf Gefälligkeitsbasis, den diese im Rahmen ihrer zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Die Cubia AG ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheiten. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.
Technische Unterstützung via:
E-Mail: support@cubia.com
Telefon (Hotline): +49 (0)7531 / 94 235-0
9. Zahlungsbedingungen für vertraglich vereinbarte Leistungen
a) Alle angegebenen Beträge enthalten keine Umsatzsteuer.
b) Die Rechnungsstellung der Cubia AG gegenüber ihren Kunden erfolgt üblicherweise nach Erbringung aller vereinbarten Leistungen durch die Cubia AG. Übersteigt jedoch die in Kundenprojekten vereinbarte Leistung der Cubia AG einen Betrag von 10.000 Euro, ist die Cubia AG berechtigt, Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen (Dienst- und Werksverträgen) mit einem Leistungsumfang der Cubia AG über 100.000 Euro kann die Cubia AG nach Maßgabe bereits vor Erbringung von anrechenbaren Leistungen eine Abschlagszahlung in Höhe von 25/100 der Gesamtsumme in Rechnung stellen.
c) Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Forderungen, sind diese innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.
d) Mit der Rechnungsstellung von erbrachten Leistungen durch die Cubia AG werden diese sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10. Vertragslaufzeit
a) Die Vertragslaufzeit beginnt bei Erteilung eines Auftrages an die Cubia AG durch den Kunden. Dieser Auftrag kann sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form erfolgen. Mündlich zustande gekommene Verträge bedürfen innerhalb von 8 Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit einer schriftlichen Fixierung.
b) Die Vertragslaufzeit bei Kundenprojekten endet im Regelfall nach der Bestätigung aller von der Cubia AG erbrachten Leistungen durch Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Konstanz. Gerichtsstand ist Konstanz, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
12. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Cubia AG und den Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Cubia AG
Stand: 12. Oktober 2021