Diese Frage wurde
von Gast
am 03.05.2016 um 21:29 Uhr gestellt.
Wie sind die Kosten einer Mitarbeiterbefragung einzuschätzen?
Roman Diederich schrieb am 03.05.2016 um 21:29 Uhr:
Die Kosten einer Mitarbeiterbefragung können nicht pauschal benannt werden, da sie von individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abhängen.
Zu den Faktoren, die für eine Kostenabschätzung und Preisbildung relevant sind zählen:
Die Anzahl der Mitarbeiter und Standorte
Die Anzahl der benötigten Sprachen
Ob eine reine Online-, Papier oder eine Hybridbefragung vorgesehen ist
Ob ein Standardfragebogen, eine kundenspezifische Neuentwicklung oder ein bereits vorhandener Fragebogen verwendet wird
Wie viele Berichte für die jeweiligen Organisationseinheiten angefertigt werden sollen
Sonstige Wünsche und Hinweise, z.B. die Einbindung, Auswertung und Clusterung offener Fragen, den Zeitvergleich mit den Daten einer Vorbefragung oder den Vergleich der eigenen Ergebnisse mit Benchmarkdaten.
Wir stellen unter Kontakt ein Anfrageformular bereit, auf dessen Basis wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Sie können uns aber auch gerne telefonisch kontaktieren, um die Rahmendaten Ihrer geplanten Mitarbeiterbefragung zu erläutern und ein unverbindliches Angebot anzufordern.
In unserer Blog-Reihe „Die wahren Kosten“ erhalten Sie weitere relevante Informationen, die bei einem Angebot für eine Mitarbeiterbefragung zu beachten sind.
Teil 1 erreichen Sie hier.
Für Teil 2 klicken Sie hier.
Die Kosten einer Mitarbeiterbefragung können nicht pauschal benannt werden, da sie von individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abhängen.
Zu den Faktoren, die für eine Kostenabschätzung und Preisbildung relevant sind zählen:
Wir stellen unter Kontakt ein Anfrageformular bereit, auf dessen Basis wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Sie können uns aber auch gerne telefonisch kontaktieren, um die Rahmendaten Ihrer geplanten Mitarbeiterbefragung zu erläutern und ein unverbindliches Angebot anzufordern.
Teil 1 erreichen Sie hier.
Für Teil 2 klicken Sie hier.